versicherungstechnisches Risiko

versicherungstechnisches Risiko
1. Begriff: Kern des unternehmerischen Risikos eines Versicherungsunternehmens. Das v.R. besteht darin, dass die Effektivwerte der versicherten Schäden von den Erwartungswerten ungünstig abweichen können. In diesen Fällen reichen die nach dem versicherungstechnischen Äquivalenzprinzip in Höhe der Schadenerwartungswerte kalkulierten und danach bemessenen Risikoprämien zur Deckung der Schadenkosten nicht aus.
- 2. Ursachen des v.R.: Die Effektivwerte der Schäden können die zu Grunde gelegten Erwartungswerte übersteigen, a) weil bei einer gegebenen Schadenverteilung während der Versicherungsperiode zufällig bes. viele und/oder hohe Schäden eintreten können (Zufallsrisiko). Ein Spezialfall des Zufallsrisikos ist das Kumulrisiko; durch ein zufälliges Ereignis können gleichzeitig Schäden bei mehreren oder vielen versicherten Risiken entstehen (z.B. Überschwemmung); b) weil sich die Schadenverteilung während der Versicherungsperiode – nach der ursprünglich richtigen Schätzung – ungünstig ändern kann. Insbesondere kann sich dadurch der Schadenerwartungswert erhöhen (Änderungsrisiko); c) weil die Schadenverteilung für die Versicherungsperiode von vornherein falsch geschätzt werden kann. V.a. kann der Schadenerwartungswert zu niedrig angenommen werden (Irrtumsrisiko).

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Änderungsrisiko — ⇡ versicherungstechnisches Risiko …   Lexikon der Economics

  • Irrtumsrisiko — ⇡ versicherungstechnisches Risiko …   Lexikon der Economics

  • Kumulrisiko — ⇡ versicherungstechnisches Risiko …   Lexikon der Economics

  • Zufallsrisiko — ⇡ versicherungstechnisches Risiko …   Lexikon der Economics

  • Wolfgang Eichhorn (Mathematiker) — Wolfgang Eichhorn (* 18. August 1933 in Ansbach) ist habilitierter Mathematiker und emeritierter Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Karlsruhe (TH). Inhaltsverzeichnis 1 Wissenschaftliches Leben und Werk 2 Ehrungen 3 …   Deutsch Wikipedia

  • Äquivalenzprinzip — I. Besteuerung:1. Begriff: ⇡ Besteuerungsprinzip, nach dem sich die Höhe der Abgaben nach dem Empfang staatlicher Leistungen durch den Staatsbürger richtet. Für den Nutzen, den die Bürger aus öffentlichen Gütern und Diensten ziehen, sollen sie… …   Lexikon der Economics

  • Risikoprämie — I. Kostenrechnung:Das im ⇡ Unternehmergewinn enthaltene Äquivalent für das allgemeine Unternehmerwagnis (⇡ Wagnisse). II. Außenhandel:R. ist in der ⇡ Außenwirtschaftstheorie die Differenz zwischen der erwarteten Rendite einer Veranlagung in… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”